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 Die Tätigkeit der Tagesmutter

«Als Tagesmutter kann ich bei mir zu Hause einem Kind tagsüber einen geregelten und liebevollen Betreuungsplatz anbieten.» Diese Aussage einer Tagesmutter trifft genau zu und umfasst so vieles: Motivation, Anforderungen, Arbeitsort usw.

Die Tagesmutter erbringt eine wichtige gesellschaftliche Leistung, indem sie eines oder mehrere Kinder in ihrer Familie, in ihrem Haushalt aufnimmt. Sie übernimmt ein regelmässiges, längerfristiges Engagement und ermöglicht so den Eltern des Tageskindes, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Von ihr werden erzieherische und kommunikative Fähigkeiten, Offenheit und Toleranz gefordert. Damit diese anspruchvolle Tätigkeit auch gelingt, bieten die Tagesfamilienorganisationen ihren Tagesmüttern Begleitung, Beratung sowie rechtliche und finanzielle Sicherheit. Der Verband Tagesfamilien Schweiz SVT ist der Dachverband der Tagesfamilienorganisationen, unterstützt die bei diesen beschäftigten Tageseltern und setzt sich für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen ein.
Lesen Sie mehr in den nächsten Abschnitten.

Vorteile und Chancen für Tageseltern

  • Die Tagesmutter (oder der Tagesvater) hat ihren Arbeitsplatz zu Hause. Sie ist relativ frei in der Gestaltung des Tagesablaufs. Sie hat keine Arbeitsweg und erwirtschaftet einen Nebenverdienst, bei dem sie die eigenen Kinder selbst betreuen und einige Haushaltsarbeiten erledigen kann.
  • Tageseltern bieten den Tageskindern einen Platz in ihrer Familie. Eine Tagesmutter ist eine feste Bezugsperson, die die Entwicklung und Bildung des Kindes fördert und unterstützt. Für die Eltern der Tageskinder sind Tagesfamilien eine unverzichtbare Stütze: sie bieten ihnen Betreuungszeiten nach Bedarf und ermöglichen es ihnen, ihren Verpflichtungen nachzugehen.
  • Die eigenen Kindern profitieren durch die Anwesenheit des Tageskindes. Sie müssen Rücksicht nehmen, lernen das Teilen und die Bewältigung von Konflikten in diesen kleinen Kindergruppen, erleben aber auch viel Spass und Freude im Spiel mit den neuen Freunden.

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Erwartungen und Voraussetzungen an die Tagesmutter

Erwartungen
Die Tagesmutter ist bereit, sich und ihre Familie zu öffnen und das ihr anvertreute Kind zu integrieren und geht eine regelmässige und länger dauerende Verpflichtung ein. Die Tagesfamilie und die abgebenden Eltern sollten sich in wesentlichen Erziehungsfragen einig sein, andere Ansichten und Lebensstile aber trotzdem akzeptieren können. Toleranz und Gesprächsbereitschaft der Erwachsenen sind die wichtigsten Voraussetzungen für das Gelingen des Tagesbetreuungsverhältnisses und für das Wohlbefinden des Kindes.

Die Tagesfamilie sollte ihre Beweggründe prüfen, bevor sie Tageskinder aufnimmt.

  • Eine Tagesfamilienorganisation kann keine Garantie für einen bestimmten Beschäftigungsumfang geben, deshalb sollte der Wunsch nach einem Verdienst nicht im Vordergrund stehen.
  • Tageskinder können als Spielkameraden für die eigenen Kinder bereichernd sein, jedoch vorübergehend auch zu mehr Konflikten und somit zu einer verstärkten Belastung für die Familie führen.
  • Für ein Tageskind ist eine stabile Betreuungssituation wichtig. Sie sollten also längerfristig gerne von zu Hause aus arbeiten.

Voraussetzungen
Wichtig ist, dass der Tagesmutter der Umgang mit Kindern Freude macht, und dass sie erzieherische und kommunikative Fähigkeiten mitbringt. Tageseltern haben idealerweise eigene Kinder. Das ist keine Voraussetzung. Erfahrung im Umgang mit Kindern (z.B. durch eine berufliche Tätigkeit mit Kindern) ist jedoch wichtig.

Folgende Voraussetzungen sollten Tageseltern erfüllen

  • Interesse und Freude an Kindern sowie Erziehungs- und Familienarbeit
  • Zeit und Platz für ein oder mehrere Tageskinder
  • kinderfreundliche Umgebung
  • Zustimmung der eigenen Kinder und des Partners
  • Einfühlungsvermögen, Offenheit für menschliche Probleme
  • Toleranz, Gesprächs- und Kompromissbereitschaft mit Kindern und Erwachsenen
  • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • Seelische und körperliche Gesundheit
  • Fähigkeit sich abzugrenzen und in Krisensituationen Hilfe in Anspruch zu nehmen
  • Bereitschaft zur Aus- und Weiterbildung
  • Kenntnisse der lokalen Sprache

Voraussetzung für die Anstellung als Tagesmutter in einer Mitgliederorganisation ist der Besuch einer 18-stündigen Grundbildung und 3 h Weiterbildung pro Jahr. Mehr Infos zur Grund- und Weiterbildung...

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Betreuungsumfang, Betreuungszeiten

Die Tagesmutter ist bereit, sich und ihre Familie zu öffnen und das ihr anvertraute Kind zu integrieren. Ganztags, halbtags-, über Mittag oder stundenweise übernimmt sie an Stelle der Eltern die Betreuung eines Kindes. In Tagesfamilien werden grundsätzlich Kinder jeder Altersstufe betreut. Allerdings haben Alter und Anzahl der eigenen Kinder, Wünsche, Bedürfnisse und Belastbarkeit der Tageseltern sowie die Platzverhältnisse Einfluss darauf, wie viele Tageskinder betreut werden können. Zudem existieren manchmal kantonale oder kommunale Vorschriften, die die Maximalzahl der zu betreuenden Kinder festlegen.
Die Betreuungszeiten einer Tagesfamilie sind an keine Öffnungszeiten gebunden und werden individuell vereinbart. Entscheidend sind die Bedürfnisse der Eltern einerseits und die zeitliche Verfügbarkeit und Flexibilität der Tagesfamilien andererseits. Die im Betreuungsvertrag vereinbarten Betreuungszeiten sind jedoch verbindlich und können in der Regel nur unter Einhaltung einer bestimmten Vorlaufzeit abgeändert werden.

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Rechtliche und finanzielle Sicherung/Entlöhnung

Wer in seinem Haushalt ganztags, halbtags- oder stundenweise an Stelle der Eltern die Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter zwölf Jahren regelmässig gegen Entgelt übernehmen, führt die Tätigkeit als Tagesmutter aus und unterliegt der eidgenössischen Pflegekinderverordnung. Man ist verpflichtet, diese Tätigkeit der Behörde zu melden. Diese Verpflichtung übernimmt bei einer Anstellung die Tagesfamilienorganisation. 

Die Tagesfamilienorganisationen bieten ihren Tagesmüttern:

Rechtliche Sicherung

  • Die Tagesmutter schliesst mit der Tagesfamilienorganisation einen Arbeitsvertrag ab, worin alle Vereinbarungen klar geregelt sind.
  • Der Betreuungsumfang (inkl. Regelungen bei Krankheit der Kinder/Tageseltern, Ferien usw.) wird in einem Betreuungsvertrag geregelt.
  • Die Organisation sorgt dafür, dass die rechtlichen Bestimmungen der Pflegekinderverordnung und ev. vorhandene kantonale und kommunale Vorschriften eingehalten werden.

Finanzielle Sicherung/Entlöhnung

  • Die Tagesmutter erhält ihren Lohn regelmässig und sicher ausbezahlt, auch wenn die abgebenden Eltern den finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen können.
  • Der Lohn pro Kind und Stunde ist im Arbeitsvertrag festgelegt. Alle Tagesfamilien verdienen innerhalb einer Tagesfamilienorganisation für die gleiche Leistung gleich viel. Die aktuellen Löhne schwanken jedoch regional stark. Die Ansätze liegen zwischen 4 und 12 Franken pro Betreuungsstunde und Tageskind.
  • Spesen für Mahlzeiten und ausserordentliche Auslagen werden separat vergütet.
  • AHV/IV/ALV-Beiträge werden einbezahlt (Arbeitgeber zahlt die Hälfte) und die Tagesmutter erhält so zusätzliche Beitragsjahre.
  • Je nach AHV-pflichtigem Lohn werden auch Pensionskassenbeiträge einbezahlt (Arbeitgeber zahlt die Hälfte)
  • Die Tagesmutter erhält Feriengeld und wird auch im Unfall- und Krankheitsfall entsprechend der Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechts entschädigt.

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Unfall- und Betriebshaftpflichtversicherung

  • Die Tagesmutter ist für Betriebsunfall versichert. Sie ist auch gegen Nichtbetriebsunfall versichert, wenn sie mehr als acht Stunden pro Woche arbeitet.
  • Die Tagesmutter ist gegenüber dem Tageskind und gegenüber Dritten, denen das Tageskind in ihrer Obhut Schaden zufügt, gegen Haftpflicht versichert.

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Leistungen der Tagesfamilienorganisation

  • Vermittlung von Tageskindern, Beratung der Eltern und Tagesfamilien sowie Begleitung des Tagesbetreuungsverhältnisses
  • Organisation von regelmässigen Treffen mit anderen Tagesmüttern und geführten thematischen Gesprächsabenden
  • Organisation / Durchführung von Grund- und Weiterbildung für Tageseltern
  • Abschluss eines Arbeitsvertrages mit der Tagesmutter (und Übernahme aller Pflichten als Arbeitgeber)
  • Abschluss eines Betreuungsvertrages (Regelung der Betreuungskosten und individuellen Abmachungen)
  • Verhandlung / Abschluss von Verträgen mit öffentlichen Leistungsträgern, um den Eltern einkommensabhängige Betreuungstarife anbieten zu können.
  • Arbeitsvertraglich geregelte Versicherungen (AHV/ALV/IV, Pensionskasse, Betriebsunfall und Nicht-Betriebsunfall, Krankentaggeld und Betriebshaftpflichtversicherung)
  • Meldepflicht an die Gemeinde

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Kurse für Tagesfamilien

Die Kurse für Tagsemütter und Tagesväter werden regional durch die Dachorganisationen oder Tagesfamilienorganisationen durchgeführt. In den Regionen sind sie als Basiskurs, Einführungskurs oder Grundkurs ausgeschrieben. Das Ziel dieser Kurse ist, Tagesmütter und Tagesväter in die Aufgaben und Verantwortung ihrer Tätigkeit einzuführen und die spezielle Situation der Kinderbetreuung in Tagesamilien zu klären und zu stärken.
Die aktuellen Kurse sind auf den Webseiten der verschiedenen Tagesfamilienorganisationen aufgeführt.
Auch unsere Dachorganisationen führen regelmässig Kurse durch.  

Sie möchten Tagesmutter werden? Schön – wir freuen uns auf Sie! Bitte wenden Sie sich an die nächste Kontakt- und Vermittlungsstelle des Tagesfamilienvereins in Ihrer Region.

FAQ - Fragen & Antworten

Antworten auf Fragen wie:

  • Wie viel verdient eine Tagesmutter für die Betreuung eines Tageskindes?
  • Was, wenn die Kinder sich nicht vertragen?

finden Sie in der Rubrik FAQ - Fragen & Antworten. Weiterlesen...

Kinderbücher zum Thema Tagesmutter

Wie können Sie Ihrem Kind die Einführung in die Tagesfamilie erleichtern? Wir können Ihnen dazu dieses Kinderbuch empfehlen: Max geht zur Tagesmutter

Tagesfamilien in der EU und Schweiz

Die Kinderbetreuung in Tagesfamilien ist in Europa weit verbreitet, wobei sie je nach Land und Familienpolitik eine unterschiedliche Rolle spielt. weiterlesen ...

 

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