Exklusivangebote für Mitglieder
Obligatorische Unfallversicherung UVG, Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung, Krankentaggeldversicherung und BVG
Für Tagesfamilienorganisationen mit kleinen Lohnsummen ist es in der Regel sehr teuer, die notwendigen Versicherungen abzuschliessen. Hier unterstützt der Verband Tagesfamilien Schweiz in Zusammenarbeit mit der fairsicherungsberatung® seine Mitglieder:
Die fairsicherungsberatung® schliesst mit namhaften Versicherungen Rahmenverträge ab – dadurch kommen für die Berechnung der Prämiensätze grosse Lohnsummen zum Tragen (die gesamte Lohnsumme aller angeschlossenen Vereine) und die Tagesfamilienorganisationen profitieren von günstigen Prämien.
Das Prinzip ist: je mehr Organisationen sich der Kollektivlösung anschliessen, desto günstiger werden die Prämien. Auch grosse Tagesfamilienorganisationen, die selbst schon beachtliche Lohnsummen haben und dadurch grundsätzlich bessere Konditionen bei den Versicherungen erhalten, profitieren. Denn auch für sie sind die Prämien über den Rahmenvertrag interessanter als Einzellösungen.
Unser Angebot in Zusammenarbeit mit der fairsicherungsberatung® umfasst:
Mitgliedschaft
Um die Vorteile des Rahmenvertrages nutzen zu können, muss die Tagesfamilienorganisation Mitglied beim Verband Tagesfamilien Schweiz (SVT) sein. Weitere Informationen zum Beitritt...
Betriebshaftpflicht
Mit der Betriebshaftpflicht ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Kinderbetreuung durch Tageseltern infolge Personenschäden, Sachschäden oder Mietschäden versichert. Somit ist die Haftpflicht der Tageseltern gegenüber den betreuten Kindern und die Haftpflicht der Tageseltern gegenüber Dritten für Handlungen der betreuten Kinder versichert.
Merkblatt Betriebshaftpflichtversicherung
Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung
Gemäss UVG müssen alle Personen, die in einem arbeitsvertraglichen Verhältnis stehen, vom Arbeitgeber für Berufsunfälle versichert werden. Arbeitnehmer, deren wöchentliche Arbeitszeit 8 Stunden und mehr beträgt, müssen auch für Nichtberufsunfälle versichert werden.
Versichert sind die Tageseltern, die von der jeweiligen Organisation angestellt sind, sowie alle für die Organisation administrativ tätigen Mitarbeiter (zu unterschiedlichen Prämiensätzen).
Merkblatt Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung
Krankentaggeldversicherung
Der Arbeitgeber ist im Krankheitsfall verpflichtet, dem Arbeitnehmer seinen Lohn eine gewisse Zeit weiter zu vergüten. Mit dem Abschluss einer Krankentaggeldversicherung kann der Arbeitgeber seine Verpflichtung zur Zahlung des Lohnes während der Krankheit abwälzen und zusätzlich ist der Versicherungsschutz für den Arbeitnehmer bedeutend umfangreicher.
Beim Angebot der fairsicherungsberatung® kann zwischen 2 verschiedenen Varianten gewählt werden: Variante 1 mit Wartezeit 14 Tage und Variante 2 mit Wartezeit 30 Tage.
Merkblatt Krankentaggeldversicherung
Berufliche Altersvorsorge (Pensionskasse)
Das Gesetz verlangt, dass alle Arbeitnehmer ab vollendetem 17. Altersjahr, die einen Jahres-AHV-Lohn von mehr als CHF 20‘520,-- (Stand 2010) haben, obligatorisch in einer betrieblichen Altersvorsorgeeinrichtung versichert sind.
Das Angebot der fairsicherungsberatung® berücksichtigt,
- dass es für Personen mit Klein- und Kleinsteinkommen geeignet ist (Eintrittsschwelle vom der TO frei wählbar
- dass auch ein Eintritt im Folgejahr möglich ist, sofern im laufenden Jahr die Eintrittschwelle knapp überschritten wurde
- dass die Arbeitnehmerbeiträge in % des Lohnes berechnet werden (da bei schwankenden Einkommen ansonsten schwierig ist, die richtigen Beiträge abzurechnen)
- dass die Mitarbeiter unter zwei verschiedenen Varianten (Plan A und Plan B wählen können. Plan B enthält höhere Sparaufwendungen – die Arbeitgeberbeiträge sind jedoch für beide Varianten gleich hoch. Beide Varianten sind auch klar besser als das gesetzlich geforderte Minimum.
Merkblatt berufliche Altersvorsorge
Beratung
Die Versicherungsexperten der Fairsicherungsberatung® stehen den Tagesfamilienorganisationen bei allen Fragen rund um die Versicherungen zur Verfügung: per Telefon an 031 378 10 10 oder per Mail an fair@fairsicherung.ch. Weitere detaillierte Angaben finden Sie unter www.fairsicherung.ch.
Workshop zu Versicherungsfragen
Hier kommen Sie zu den aktuellen Terminen für unsere Versicherungsworkshops.
Offerten
Um Angebote zu den verschiedenen Versicherungen zu erhalten, füllen Sie bitte folgendes Formular aus:
- Formular „Versicherungsanfrage“ für die Betriebshaftplicht-, die Berufs- und Nichtberufsunfall- resp. die Krankentaggeld-Versicherung (direkter Link zum Formular einbauen)
- Formular „Lohnliste BVG“ für die berufliche Altersvorsorge (direkter Link zum Formular einbauen).
Schadensmeldung
Das Vorgehen in Bezug auf die Anmeldung eines Schadenfalles ist je nach der betroffenen Versicherung unterschiedlich. Nähere Angaben zum genauen Vorgehen entnehmen Sie deshalb bitte dem Merkblatt zur betroffenen Versicherung.
Die Versicherungsexperten der fairsicherungsberatung® stehen Ihnen bei der Anmeldung jederzeit gerne mit Rat und Tat zu Seite oder stellen Ihnen die schriftlichen Anleitungen zur Verfügung: per Telefon an 031 378 10 10 oder per Mail an fair@fairsicherung.ch.
Kündigung
Sie können die einzelnen Versicherungen über die fairsicherungsberatung® jedes Jahr per 30.September schriftlich kündigen und ggf. ein anderes Versicherungsmodell wählen.