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Exklusivangebote für Mitglieder

Obligatorische Unfallversicherung UVG, Betriebshaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung, Krankentaggeldversicherung, Dienstfahrtenkasko, Fahrhabeversicherung und BVG

Für Tagesfamilienorganisationen ist es in der Regel sehr teuer, die notwendigen Versicherungen abzuschliessen. Hier unterstützt der Verband Tagesfamilien Schweiz in Zusammenarbeit mit der fairsicherungsberatung® seine Mitglieder:

Die fairsicherungsberatung® schliesst mit namhaften Versicherungen Rahmenverträge ab – dadurch kommen für die Berechnung der Prämiensätze grosse Lohnsummen zum Tragen (die gesamte Lohnsumme aller angeschlossenen Vereine) und die Tagesfamilienorganisationen profitieren von günstigen Prämien. 

Das Prinzip ist: je mehr Organisationen sich der Kollektivlösung anschliessen, desto günstiger werden die Prämien. Auch grosse Tagesfamilienorganisationen, die selbst schon beachtliche Lohnsummen haben und dadurch grundsätzlich bessere Konditionen bei den Versicherungen erhalten, profitieren. Denn auch für sie sind die Prämien über den Rahmenvertrag interessanter als Einzellösungen.

Neu können nicht nur Mitarbeitende von Tagesfamilienorganisationen sondern auch von Kitas und Horten das Angebot der  fairsicherungsberatung® zu gleichen Sätzen nutzen.

Mitgliedschaft 
Um die Vorteile des Rahmenvertrages nutzen zu können, muss die Tagesfamilienorganisation Mitglied beim Verband Tagesfamilien Schweiz (SVT) sein.
Weitere Informationen zum Beitritt...

Unser Angebot in Zusammenarbeit mit der fairsicherungsberatung® umfasst:

Betriebshaftpflicht und Rechtsschutz
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Kinderbetreuung durch Tageseltern infolge Personenschäden, Sachschäden oder Mieterschäden. Zusätzlich deckt ein eigner Pool auf freiwilliger Basis Sachschäden der Tageseltern durch die betreuten Kinder ab. Die Rechtsschutzversicherung hilft bei Streitigkeiten in vielen wichtigen Bereichen des beruflichen Lebens.
Merkblatt Betriebshaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung

Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung
Gemäss UVG müssen alle Personen, die in einem arbeitsvertraglichen Verhältnis stehen, vom Arbeitgeber für Berufsunfälle versichert werden. Arbeitnehmer, deren wöchentliche Arbeitszeit 8 Stunden und mehr beträgt, müssen auch für Nichtberufsunfälle versichert werden. Tageseltern, die zwar nicht auf die wöchentliche Arbeitszeit von 8 Stunden kommen, jedoch 20 Betreuungsstunden abrechnen (z.B. weil sie über Mittag mehrere Kinder gleichzeitig betreuen), sind ebenfalls für Nichtberufsunfälle versichert (relevant ist die Betreuungszeit; Wartezeit zählt nicht).

Versichert sind nicht nur die Tageseltern sondern alle für die Organisation administrativ tätigen Mitarbeiter (zu unterschiedlichen Prämiensätzen).
Merkblatt Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung

Krankentaggeldversicherung
Der Arbeitgeber ist im Krankheitsfall verpflichtet, dem Arbeitnehmer seinen Lohn eine gewisse Zeit weiter zu vergüten. Mit dem Abschluss einer Krankentaggeldversicherung kann der Arbeitgeber seine Verpflichtung zur Zahlung des Lohnes während der Krankheit abwälzen und zusätzlich ist der Versicherungsschutz für den Arbeitnehmer bedeutend umfangreicher.
Beim Angebot der fairsicherungsberatung® kann zwischen 2 verschiedenen Varianten gewählt werden: Variante 1 mit Wartezeit 14 Tage und Variante 2 mit Wartezeit 30 Tage.
Merkblatt Krankentaggeldversicherung

Berufliche Altersvorsorge (Pensionskasse)
Das Gesetz verlangt, dass alle Arbeitnehmer ab vollendetem 17. Altersjahr, die einen Jahres-AHV-Lohn von mehr als CHF 21'060,- (Stand 2013) haben, obligatorisch in einer betrieblichen Altersvorsorgeeinrichtung versichert sind.
Das Angebot der fairsicherungsberatung® berücksichtigt,

  • dass es für Personen mit Klein- und Kleinsteinkommen geeignet ist (Eintrittsschwelle von der Tagesfamilienorganisation frei wählbar)
  • dass auch ein Eintritt im Folgejahr möglich ist, sofern im laufenden Jahr die Eintrittschwelle knapp überschritten wurde 
  • dass die Arbeitnehmerbeiträge in % des Lohnes berechnet werden (da bei schwankenden Einkommen ansonsten schwierig ist, die richtigen Beiträge abzurechnen)
  • dass die Mitarbeiter unter drei verschiedenen Varianten (Minimum BVG, Plan A und Plan B) wählen können. Der Plan BVG Minimum entspricht dem gesetzlichen Minimum; Plan A und B ermöglichen freiwillig eine bessere Versicherungsleistung. Die verschiedenen Varianten sind im Merkblatt berufliche Altersvorsorge ausführlich erklärt.

Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung (Fahrhabeversicherung)
Bei dieser Versicherung sind Waren, Verbrauchsmaterialien, Einrichtungen der Geschäftsstellen / Sekretariat der Betreuungsanbieter, Einrichtungen von Kitas / Horten gegen die Gefahren von Feuer/Elementar, Einbruchdiebstahl und Beraubung, Wasser und Glasbruch und eventuelle Ertragsausfälle und Mehrkosten versichert.
Merkblatt Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung

Dienstfahrtenkasko
Diese Versicherung gilt für private Personenwagen, Motorräder oder Lieferwagen von ArbeitnehmerInnen für berufliche Fahrten, für die der Arbeitgeber (Tagesfamilien-Organisation) eine Kilometerentschädigung ausrichtet. Versicherte Ereignisse sind u.a. Kollision, Diebstahl, Feuer, Schneerutsch und Tierschäden.
Merkblatt Dienstfahrtenkaskoversicherung

Beratung
Die Versicherungsexperten der Fairsicherungsberatung® stehen den Tagesfamilienorganisationen bei allen Fragen rund um die Versicherungen zur Verfügung: per Telefon an 031 378 10 10 oder per Mail an fair@fairsicherung.ch. Weitere detaillierte Angaben finden Sie unter www.fairsicherung.ch.

Workshop zu Versicherungsfragen
Hier kommen Sie zu den aktuellen Terminen für unsere Versicherungsworkshops.

Offerten
Um Angebote zu den verschiedenen Versicherungen zu erhalten, füllen Sie bitte folgendes Formular aus:

  • Formular „Versicherungsanfrage“ für die Betriebshaftplicht-, die Berufs- und Nichtberufsunfall- resp. die Krankentaggeld-Versicherung und Dienstfahrtenkaskoversicherung
  • Personalliste für die Anfrage berufliche Altersvorsorge.

Abrechnung der Versicherungsprämie / Zahlungskonditionen
Am Jahresende werden jeweils die Vorausprämien für das kommende Jahr in Rechnung gestellt. Die definitive Abrechnung wird gemäss Deklaration (z.B. AHV-Summen, verrechnete Kilometer) für das vergangene Jahr erstellt und in Rechnung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass bei der 1. Mahnung Mahnkosten von Fr. 50,- verrechnet werden.

Schadensmeldung
Das Vorgehen in Bezug auf die Anmeldung eines Schadenfalles ist je nach der betroffenen Versicherung unterschiedlich. Nähere Angaben zum genauen Vorgehen entnehmen Sie deshalb bitte dem Merkblatt zur betroffenen Versicherung.
Die Versicherungsexperten der fairsicherungsberatung® stehen Ihnen bei der Anmeldung jederzeit gerne mit Rat und Tat zu Seite oder stellen Ihnen die schriftlichen Anleitungen zur Verfügung: per Telefon an 031 378 10 10 oder per Mail an fair@fairsicherung.ch.

Kündigung
Sie können die einzelnen Versicherungen über die fairsicherungsberatung® jedes Jahr per 30.September schriftlich kündigen und ggf. ein anderes Versicherungsmodell wählen.

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