Kinderbetreuungsverordnung (KiBeV) sistiertDer Bundesrat entschied in seiner Sitzung vom 29. Juni 2011, dass er mit den Arbeiten für die Kinderbetreuungsverordnung zuwarten möchte, bis die gesetzlichen Rahmenbedingungen vorliegen. Er nahm zudem Kenntnis von den kontroversen Stellungnahmen zur KiBeV und setzt die neue Adoptionsverordnung per 1. Januar 2012 separat in Kraft (Medienmitteilung des Bundes).
Der Bundesrat möchte mit den Arbeiten zur Kinderbetreuungsverordnung zuwarten, weil die Rechtskommissionen von National- und Ständerat die Parlamentarische Initiative Kinderbetreuung angenommen haben. Diese fordert die Einschränkung der Bewilligungspflicht auf den Pflegekinderbereich. Damit hat die Rechtskommission des Nationalrats nun die Aufgabe, einen Entwurf für eine Gesetzesänderung zu erarbeiten, über den dann wiederum in beiden Räten debattiert wird.
Der Bundesrat argumentiert deshalb, dass es nicht sinnvoll sei, die Ausführungsverordnung auszuarbeiten, bevor die neue gesetzliche Grundlage bestehe. Entsprechend möchte er den Entscheid über das weitere Vorgehen bezüglich KiBeV erst nach Verabschiedung der Gesetzesänderung fällen.